GUTES GELD geht weiter
Investieren bei Oikocredit
Angesichts veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Anlegerschutz(1) bietet der Förderkreis seit dem 01. Juni 2022 die treuhänderische Beteiligung an Oikocredit nicht mehr an.
Oikocredit bietet seit 1. März 2023 eine neue Anlageform an: die Beteiligungen. So können alle Privatpersonen und Organisationen, die die Voraussetzungen für eine Geldanlage erfüllen, direkt in die internationale Genossenschaft investieren.
Mit den Beteiligungen schafft Oikocredit eine weltweit einheitliche Anlageform. Anleger*innen werden mit dem Erwerb der Beteiligung Inhaber*innen eines stimmrechtslosen Beteiligungsrechts an Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. nach niederländischem Recht.
1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), Anlegerschutzgesetz (AnlSchStG), BaFin Merkblatt Blindpool